Welche Werbung dürfen Gutachter und Sachverständige machen?

Die Regelungen in den  Sachverständigenordnungen für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind nach den jeweiligen Sachverständigenordnungen ihrer Bestellungskörperschaften festgelegt. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind gehalten, im Rahmen ihrer Tätigkeit, also bei der Erstellung von Gutachten, Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterlichen oder schiedsrichterlichen Tätigkeiten, den von der Bestellungskörperschaft ausgehändigten Rundstempel zu verwenden und diesen mit der eigenen Unterschrift zu versehen sowie im Falle der elektronischen Übermittlung die qualifizierte elektronische Signatur zu verwenden. Außerdem hat der Sachverständige die Bezeichnung „von der Industrie- und Handelskammer / Handwerkskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für ...“ (Angabe des Sachgebietes gem. Bestellungsurkunde) zu führen.
Quelle: Wettbewerbszentrale


Werbung für Gutachter Internet

Gutachter und Sachverständige dürfen sich im Internet und in Internet- (Branchen)verzeichnissen wahrheitsgemäß entsprechend Ihrer Qualifikationen präsentieren. Die eigene Website ist so zu gestalten, dass eindeutig der Wirkungsbereich und die Qualifikation, ggf. auch die öffentliche Bestellung und vereidigung mit Fristangaben zu erkennen ist.

Die Bezeichnung "Gutachter" sowie "Sachverständiger" ist rechtlich nicht geschützt. Kunden und Auftraggeber müssen sich auf die in der Website geschriebenen Informationen verlassen können. Nicht korrekte Werbung kann dabei zu Abmahnungen führen, insbesondere wenn sich unlautere Vorteile gegenüber anderen Mitbewerbern ergeben.


Eintragung in Gutachterverzeichnisse

Zur besseren Auffindbarkeit der eigenen Homepage können sich Gutachter und Sachverständige (selbstverständlich auch Ing.- und Sachverständigenbüros, Architekten und Mediatoren) in Gutachter- und Sachverständigenverzeichnisse der Kammern oder unabhängiger Webverzeichnisse eintragen lassen. Auch hier ist auf sachliche und korrekte Angaben zur eigenen Person sowie der Qualifikation und Bestellung zu achten.


Gutachterverzeichnis.com

Das Gutachterverzeichnis.com ist das Such- und Infoportal für Gutachter, Sachverständige und SV- und Ingenieurbüros mit zahlreichen interessanten Informationen zu den Themen KFZ, Bau, Energieberatung sowie Immobilien- / Grundstücksbewertung und Fahrzeugbewertung.

Sie sind selbst Gutachter oder Sachverständiger und haben Fragen zu Ihrem Eintrag im Gutachterverzeichnis?
Rufen Sie uns an, wir sind täglich für Sie da. Service-Telefon ⁣ 040 69691518

Gutachter und Sachverständige finden leicht gemacht: Grundsätzlich erfolgt die Sortierung der Einträge im Gutachterverzeichnis nach Postleitzahl. Nutzen Sie zur Suche auch das Suchfeld auf jeder Seite oben rechts und das Stichwortverzeichnis!



 Hinweis: die Sprache unserer Websites ist deutsch. Mit "Gutachter", "Mieter", "Besitzer" und "Sachverständiger" bzw. "Sachverständigen" ist natürlich immer auch die weibliche Form gemeint.